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Die TJAEREBORG INDI-Reisebedingungen für das Sommer-Programm 2010

1. Reisevertrag

1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Reisebeschreibung im Internet und der schriftlichen Reisebestätigung von TJAEREBORG. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch TJAEREBORG zustande. Mit der Reisebestätigung wird gleichzeitig der Reisepreissicherungsschein gem. §651 k BGB zugesandt. Die Reisebestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.



2. Zahlung

Zur Absicherung der Kundengelder ist eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen mit der Vertragsnummer 1.050.589


2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Ziff. 6. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.


2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist TJAEREBORG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird TJAEREBORG die gemäß Ziffer 4 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend
machen. Die vorstehenden Rechte von TJAEREBORG bestehen nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Reiseteilnehmer oder allein oder überwiegend von TJAEREBORG zu vertreten ist.


2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin ohne nochmalige Aufforderung gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Sofern die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte eingeräumt wird und auch bei der Buchung davon Gebrauch gemacht wird, oder die Zahlung per Lastschrift erfolgt und der Reisende sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, erfolgt die Abbuchung von dem angegebenen Konto zu den gleichen Zeitpunkten.


2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.



3. Änderungen

3.1 Nach Buchung der Reise ist eine Änderung, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, in folgenden Bestandteilen NICHT möglich: Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und Abflughäfen.
Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe und des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- je Reisenden. Soweit KEIN Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- je Reisenden.
Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der buchbaren Angebote möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet.


3.2 TJAEREBORG ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von TJAEREBORG nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird TJAEREBORG den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.


3.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


3.4 Aus in der Person des Reiseteilnehmers liegenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.


3.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an TJAEREBORG durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Neben den entstehenden Mehrkosten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 30,- pro Person berechnet.



4. Rücktritt

4.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser Rücktritt sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TJAEREBORG. Der Nichtantritt der Reise wird wie ein Rücktritt gewertet. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:


4.1.1 Bei Flugreisen:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 85%


4.1.2 Bei eigener Anreise, Bahn oder Busreise:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 60%


4.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

4.3 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen – insbesondere IATA-Flugtickets, Bahnfahrkarten, Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.



5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

5.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch TJAEREBORG den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. TJAEREBORG kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.


5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird TJAEREBORG die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von TJAEREBORG und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.


5.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.



6. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.



7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen und im Internet gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von TJAEREBORG bedingt sind.



8. Andere Veranstalter

Für Leistungen, bei denen TJAEREBORG nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet TJAEREBORG auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.



9. Gewährleistung/Schadenersatz

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TJAEREBORG eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TJAEREBORG verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.



10. Haftung

10.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, TJAEREBORG gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.


10.2 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (siehe Ziffer 11.1) kann fristwahrend nur gegenüber TJAEREBORG siehe unten angegebene Anschrift erfolgen.


10.3 Die vertragliche Haftung von TJAEREBORG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit TJAEREBORG für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


10.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet TJAEREBORG je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


10.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von TJAEREBORG Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich TJAEREBORG bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.



11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


11.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber TJAEREBORG unverzüglich anzeigen.


11.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt TJAEREBORG dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.



12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

12.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TJAEREBORG geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.


12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


12.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen TJAEREBORG an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.



13. Fluggesellschaft

Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften sind über die Internetseite www.lba.de in der jeweiligen Fassung abrufbar.



14. Datenschutz und sonstige Bestimmungen

Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen TJAEREBORG zur Anfechtung des Reisevertrages.



15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reiseveranstalter:
TJAEREBORG Reisen GmbH
Humboldtstraße 140, 51149 Köln
Geschäftsführer: Ralph Schiller, Klaus Franke
Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 37113

Stand: Oktober 2009



AGB TJAEREBORG INDI Sommer 2010 als Download

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